Aktuelle Mitteilungen, Stand 05.05.24

Das elektronische Rezept (e-Rezept):

Seit Anfang 2024 sind Praxen grundsätzlich verpflichtet, Rezepte als e-Rezept auszustellen. Wenn Sie bereits 1 x zu Quartalsbeginn mit Ihrer Versichertenkarte in der Praxis waren, können Folgerezepte telefonisch oder per Mailanforderung bestellt werden. Die Übermittlung des Rezeptes läuft dann über einen Server. Sie können daraufhin mit Ihrer Versichertenkarte direkt in die Apotheke Ihrer Wahl gehen und dort das Rezept einlösen. Alternativ können Sie aber auch weiterhin einen schriftlichen Rezeptausdruck von uns mitnehmen. Ausgenommen sind bisher: Privat-Rezepte, grüne Rezepte, BTM-Rezepte. Bitte beachten Sie, dass der Weg des e-Rezeptes von Autorisierung in der Praxis, Versand an den Server, Verarbeitung vom Server bis zur Freigabe an die Apotheke eine gewisse Zeit braucht. Es ist daher möglich, dass ein e-Rezept erst am Folgetag eingelöst werden kann!

Im Falle einer Erkältungserkrankung:

Im Falle von Erkältungsbeschwerden klären Sie bitte im Vorfeld Ihr Anliegen telefonisch und führen Sie möglichst einen Corona-Schnelltest durch. Patienten mit akutem Husten, Fieber, Schnupfen, akutem Geschmacks-/Geruchsverlust, sollen keinesfalls ohne Rücksprache in die Praxis kommen! Wenn Sie kommen, so bitten wir Sie, eine FFP2-Maske zu tragen! Masken müssen auch die Nase bedecken und sind während des gesamtem Aufenthaltes in der Praxis zu tragen! Seit Dezember 2023 sind Krankenschreibungen für Bagatell-Erkrankungen wie leichte Erkältungsbeschwerden, akute Magen-Darm-Infekte und Rückenschmerzen auch wieder telefonisch möglich.

Im Fokus: Chronische Erkrankungen

Vergessen Sie nach 4 Jahren Corona-Pandemie bitte nicht die Behandlung wichtiger chronischer Erkrankungen: Dazu gehören im hausärztlichen Bereich Diabetes, Bluthochdruck, Koronare Herzerkrankung, Chronische Herzschwäche, COPD, Chronische Magen-Darm- und Nierenerkrankungen und viele Erkrankungen aus dem neurologisch-psychiatrischen und orthopädischen Bereich. Bitte nehmen Sie unbedingt wieder ihre nötigen Kontrolltermine in Ihrer Hausarztpraxis wahr. Es geht darum, wichtige Kontrolluntersuchungen nachzuholen und die laufende Therapie zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Im Fokus: Vorsorge-Untersuchungen

Sehr wichtig sind auch regelmässige Vorsorgeuntersuchungen. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung wahr: Frauen ab 20 Jahren (beim Gynäkologen) und Männer ab 45 Jahren (beim Hausarzt oder Urologen) können jährlich zur Krebsvorsorge, Frauen und Männer ab 35 Jahren alle 2 Jahre zum Hautscreening (beim Hausarzt oder Dermatologen). Alle Personen zwischen dem 18. -35. Lebensjahr haben einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check-Up (beim Hausarzt). Ab dem 35. Lebensjahr können Sie sich alle 3 Jahre einem Check-Up unterziehen. Näheres zum Thema Vorsorge finden sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/CheckUp_Flyer_Kopiervorlage.pdf

Gut verständliche Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen von Krebsvorsorgeuntersuchungen finden Sie hier: https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/krebsfrueherkennung/index.html#xtor=CS5-281



Herzliche Grüße von Ihrem Praxisteam

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